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aktuell

Sportabzeichen 2020

Sportabzeichen nähert sich auch in Schwelm der Normalität

(ab 23. Juni 2020)

Nach den positiven Erfahrungen der letzten Wochen haben sich die Beauftragte für das Sportabzeichen Reinhild Weitzsch und ihre Prüfer*innen entschlossen, sich unter Beachtung der nach wie vor gültigen Abstands- und Hygieneregeln schrittweise den normalen Abläufen beim Sportabzeichen wieder anzunähern. Die von der Landesregierung eingeräumten Lockerungen in der aktuellen CoronaSchVO in der ab dem 20. Juni 2020 gültigen Fassung sowie das rücksichtsvolle Verhalten aller Teilnehmer unter Beachtung der bisherigen Regelungen auf der Sportanlage „An der Rennbahn“ veranlassen die Verantwortlichen, ab Montag, den 29. Juni 2020, 18.00 Uhr, neben dem Lauftraining auch wieder die Anlagen für die technischen Disziplinen in Betrieb zu nehmen.

Der für den Sport einschlägige § 9 CoronaSchVO bestimmt nach wie vor, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen) zwischen Personen sicherzustellen sind.

Aus diesem Grunde gelten die vom Stadtsportverband aufgestellten Regelungen im Grunde weiter, insbesondere müssen sich die Teilnehmer zur Rückverfolgbarkeit entsprechend beim Betreten der Anlage anmelden und die 1,5 Meter Mindestabstand (bei höherer Bewegungsaktivität natürlich mehr) einhalten. Für die hinzukommende Nutzung der technischen Anlagen bzw. Geräte stellt der Stadtsportverband Desinfektionsmittel zur Verfügung, die entsprechend anzuwenden sind.

Darüber hinaus gelten nach wie vor folgende Regelungen:

  • Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
  • Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
  • Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) werden eingehalten.
  • Jegliche Körperkontakte, z. B bei der Begrüßung, müssen unterbleiben.
  • Die Teilnehmenden gewährleisten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern während der gesamten Sporteinheit und insbesondere bei der Benutzung der Toiletten- und Sanitäranlagen eingehalten wird. Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität sollte der Mindestabstand vergrößert werden (Richtwert: 4-5 Meter nebeneinander bei Bewegung in die gleiche Richtung).
  • Der Mund-Nasen-Schutz kann während der Sporteinheit abgelegt werden. Für den Fall einer Verletzung sollte der Mund-Nasen-Schutz jedoch immer in Reichweite aller Teilnehmenden sein.
  • Sämtliche Körperkontakte während der Sporteinheit unterbleiben. Dazu zählen auch sportartbezogene Hilfestellungen, Korrekturen und Partnerübungen.
  • Alle Teilnehmenden reisen individuell und bereits in Sportbekleidung zur Sporteinheit an. Auf Fahrgemeinschaften wird möglichst verzichtet.
  • Jede(r) Teilnehmende bringt ihre/seine eigenen Handtücher und Getränke zur Sporteinheit mit. Diese sind nach Möglichkeit namentlich gekennzeichnet und werden stets in ausreichendem Abstand zu den persönlichen Gegenständen der anderen Teilnehmenden abgelegt.
  • Materialien, die nicht desinfiziert werden können, werden nicht genutzt.
  • Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte mitbringen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich.
  • Es werden ohnehin und wie gewohnt keine Speisen oder Getränke ausgegeben.
  • Lautes Sprechen, Rufen und Brüllen ist zu vermeiden.
  • Geräteräume werden nicht betreten.
  • Kinder unter 14 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden.
  • Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln.
  • Die Kontakte unter den Trainer*innen/Übungsleiter*innen werden auf ein Mindestmaß reduziert und dokumentiert; Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
  • Da § 9 Abs. 3 CoronaSchVO mittlerweile das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer mit bis zu 100 Personen erlaubt, ist diesen der Zutritt zur Sportstätte unter den gleichen Einschränkungen wie für Teilnehmer*innen auf der Zuschauertribüne gestattet (insbesondere Anmeldung!).

Den Anordnungen der das Hausrecht ausübenden Vertreter*innen des Stadtsportverbandes ist Folge zu leisten.

Für weitere Fragen steht zur Verfügung unsere

Sportabzeichenbeauftragte Reinhild Weitzsch
August-Bendler-Str. 21
58332 Schwelm
Tel.: 02336 / 6651

sportabzeichen(ät)ssvschwelm.de