Soziales

Bildung und Teilhabe:

Nachdem Bundestag und Bundesrat der Hartz-IV-Reform zugestimmt haben, kann das geplante Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder rückwirkend zum 1. Januar 2011 eingeführt werden. Damit profitieren die Kinder von den neuen Leistungen und können so besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilnehmen.

Die betroffenen Kinder erhalten die Möglichkeit, zum Beispiel ein Musikinstrument zu lernen, Mitglied im Fußball- oder einem anderen Sportverein zu werden und an Freizeiten teilzunehmen. Der Besuch von Kursen an Volkshochschulen oder andere Aktivitäten kultureller Bildung wie Museumsbesuche, Theaterbesuche sowie museumspädagogische Angebote und Aktivitäten zur Stärkung der Medienkompetenz – mit Ausnahme von Kinovorstellungen – gehören ebenfalls dazu.

Zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zählen:

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
  • der persönliche Schulbedarf
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule
  • Lernförderungen
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.

Diese Leistungen können als Geld- oder Sachleistungen gewährt werden. Durch die Sachleistungen wird sichergestellt, dass die Kinder individuell gefördert werden können. Das Kind kann Teilhabeangebote grundsätzlich in ganz Deutschland in Anspruch nehmen unter der Voraussetzung, dass der Anbieter geeignet ist und das Angebot den für die Teilhabeleistung vorgesehenen Zweck erfüllt.

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Mit dem Bildungspaket bekommen hilfebedürftige Kinder ein Budget für Vereins-, Kultur- und Ferienangebote. Denn manchen Eltern fehlt das Geld, um die Mitgliedsbeiträge zu bezahlen.

Bis zu 120 Euro im Jahr

Für die Teilnahme an Musikunterricht, die Mitgliedschaft in Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Museumsbesuche und Aktivitäten kultureller Bildung stehen jedem Kind 10 Euro im Monat zur Verfügung – bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Hierdurch wird Kindern ein Budget zur Verfügung gestellt, damit sie ein ihren Wünschen und Fähigkeiten entsprechendes Angebot wahrnehmen können.

Ab dem ersten Lebensjahr

Kinder haben schon im ersten Lebensjahr einen Anspruch auf die Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben des neuen Bildungs- und Teilhabepaketes, so dass Eltern mit ihren Kindern an Kursen wie Babyschwimmen, Babymassage oder je nach Ausgestaltung des konkreten Angebots z.B. auch PEKiP teilnehmen können.

 

Antragsweg für Bezieher von Kinderzuschlag und Wohngeld:

Für die Bildungs- und Teilhabeleistungen ist die Kommune verantwortlich, d.h. Gemeinde, Landkreis oder Stadtverwaltung. Das stellt eine bürgernahe Verwaltung sicher. Den Kinderzuschlag von bis zu 160 Euro, ab 1. Januar 2017 170 Euro, zahlt die Familienkasse.

Der Antragsweg für Bezieher von Arbeitslosengeld-II:

Für Arbeitslosengeld II-Bezieher setzen die Kommunen das Bildungspaket in der Regel im örtlichen Jobcenter um.

Informationen des Kreises EN

unter folgendem link

 

Ansprechpartner für Schwelmer

Bei der Stadt Schwelm besteht folgender Kontakt