Stille Feiertage

Aus gegebenem Anlass möchte der Stadtsportverband auf die Regeln des nordrhein-westfälischen Sonn- und Feiertagsgesetz hinweisen.

An sogenannten „Stillen Feiertagen“ sind nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und –leistungsschauen in gewissen Zeiträumen verboten,

und zwar

•           am Volkstrauertag                                         von 5 Uhr bis 13 Uhr,

•           am Allerheiligentag und am Totensonntag    von 5 Uhr bis 18 Uhr,

•           am Karfreitag                                                 ganztägig und bis Ostersamstag 6 Uhr.

 

Gerade bei Außenveranstaltungen ist darauf zu achten, dass auch durch Vorbereitungsmaßnahmen keine störende Lärmentwicklung verursacht wird!

Spielleitungen sind gehalten, die Vorgaben zu beachten und dementsprechend die Spiele anzusetzen.