Stille Feiertage
Aus gegebenem Anlass möchte der Stadtsportverband auf die Regeln des nordrhein-westfälischen Sonn- und Feiertagsgesetz hinweisen.
An sogenannten „Stillen Feiertagen“ sind nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und –leistungsschauen in gewissen Zeiträumen verboten,
und zwar
• am Volkstrauertag von 5 Uhr bis 13 Uhr,
• am Allerheiligentag und am Totensonntag von 5 Uhr bis 18 Uhr,
• am Karfreitag ganztägig und bis Ostersamstag 6 Uhr.
Gerade bei Außenveranstaltungen ist darauf zu achten, dass auch durch Vorbereitungsmaßnahmen keine störende Lärmentwicklung verursacht wird!
Spielleitungen sind gehalten, die Vorgaben zu beachten und dementsprechend die Spiele anzusetzen.