Das Geld fällt einem nicht zu
Förderprogramme gibt es viele.
Die Herausforderung besteht darin, die passende Förderung für die eigenen Ziele zu finden.
Zwei Vereine zeigen, wie Fördermittel neue Angebote ermöglichen können, wo die Fallstricke liegen und weshalb sich der Aufwand oft lohnt.
https://magazin.lsb.nrw/ausgabe/2026/03/0015.html
zum Beispiel:
- 1000 x 1000
- Förderung der Übungsarbeit
- Startchance Bewegung
- Übungsleiter Offensive
- Moderne Sportstätte NRW
- Kibaz
Förderung der Übungsarbeit
Für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen stehen 7,56 Millionen Euro zur Verfügung, Anträge können bis zum 31. Mai gestellt werden. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine, die Mitglied im Kreis- bzw. Stadtsportbund und einem Fachverband sind, ihren Mitgliederbestand durch die jährliche Bestandserhebung nachgewiesen haben und lizenzierte Übungsleitungen einsetzen. Außerdem ist eine aktive Jugendarbeit Voraussetzung, solange die nicht durch die besondere Aufgabenstellung des Vereins ausgeschlossen ist wie zum Bespiel bei Seniorensportvereinen.
Förderfähig sind vorrangig Angebote aus im Kinder- und Jugendsport sowie in der Nachwuchsförderung, wenn diese ganzjährlich (außer in den Ferien) stattfinden und von anerkannten Übungsleiter*innen durchgeführt werden. Die Förderhöhe ist unter anderem abhängig von der Mitgliederzahl des Vereins und hier vor allem vom Anteil an Kindern und Jugendlichen sowie der Anzahl der eingesetzten anerkannten Übungsleitungen.
1000 x 1000
Das beliebte Programm „1000x1000“ wurde in diesem Jahr um den Förderschwerpunkt „Olympische und Paralympische Spiele in Nordrhein-Westfalen“ ergänzt, es startete Anfang Februar.
Moderne Sportstätten 2026
200 Millionen Euro für vereinseigene Sportstätten in NRW:
Das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätte“ der Landesregierung steht in den Startlöchern! Gefördert werden können Modernisierung, Sanierung und Neubau. Der Ablauf
soll sich am erfolgreichen Förderprogramm
„Moderne Sportstätte 2022“ orientieren, sagt die Landesregierung: „Ziel ist es, die Bedingungen für Vereine praxisnah zu verbessern und die Antragsverfahren schlank und transparent zu gestalten, sodass die Mittel zügig in konkrete Projekte vor Ort fließen.“ Das Interessenbekundungsverfahren startet am 1. Juni über das LSB-Förderportal, Anträge können voraussichtlich ab dem 1. September gestellt werden.
- allgemeine erste Informationen auf der KSB-Seite
- alle Informationen zum Förderprogramm (Förderziele, Antragsberechtigung, Investitionshöhen) findet ihr >>hier<<
Der SSV Schwelm bittet (wie im damaligen ersten Förderprogramm „Moderne Sportstätten I“) die interessierten Vereine, bis zum 30.Septemder 2026 die jeweilig geplanten Maßnahmen sowie deren voraussichtliche Investitionskosten zu melden, damit wir uns einen ersten Gesamtüberblick verschaffen können.
Startchance Bewegung
Anfang September startet das neue Schuljahr, dann geht auch Startchance Bewegung weiter. Sportvereine, -verbände und -bünde können wieder Fördermittel beantragen, um an insgesamt 923 Startchancen-Schulen zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote durchzuführen.
Moderne Sportstätten 2022
Mit einem bisher in Nordrhein-Westfalen einzigartigen Förderprogramm für Sportstätten stärkt das Land seine Stellung als Sportland Nummer Eins. Insgesamt 300 Millionen Euro stehen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände profitieren können. Dabei handelt es sich um die fünffache Sportpauschale, die den Kommunen sonst jährlich zur Verfügung gestellt wird, was für Schwelm einen Betrag in Höhe von ca. 385.000 Euro Fördermittel ausmacht.
An dieser Stelle wiederholen wir nicht die ausführlichen Informationen, die der Landessportbund bereits eingestellt hat, sondern verweisen insoweit einfach auf die LSB-Seite. Deshalb können Sie nach näheren Informationen hier weiter suchen …
Wichtig erscheint der Hinweis, dass sich das gesamte Verfahren in mehrere Prozessschritte mit mindestens sechs Akteuren aufteilt, nämlich
- Sportverein / Sportorganisation
- Stadtsportverband Schwelm
- Staatskanzlei
- NRW.Bank
- Landessportbund
- Stadt Schwelm
Die Prozessschritte sind:
- Vorantrag
- Vorantragsprüfung
- Priorisierung
- Förderentscheidung
- Zuwendungsantrag
- Bescheidungsverfahren
Die einzelnen Phasen des Prozesses sind nacheinander zu durchlaufen und
werden von unterschiedlichen Akteuren bestimmt , so dass es nicht am Antrag stellenden Verein allein liegt, wie schnell etwaige Fördermittel ausgeschüttet werden.
Für Schwelm haben wir uns in der Mitgliederversammlung im August 2019 darauf verständigt, dass der SSV zunächst einmal bis zum Jahresende eine (allgemeine) Bedarfserhebung durchführen möchte.
Dazu sollen alle Vereine Bedarfe an Investitionen sowie Wünsche an die Schwelmer Sportinfrastruktur melden, unabhängig davon, ob in einer ersten Prüfung der jeweilige Verein unter die Voraussetzungen des Programms Moderne Sportstätten 2022 fällt oder nicht. Dadurch möchte der SSV nicht nur einen groben Überblick für das Förderprogramm an sich bekommen, sondern eben auch Bedarfe für zukünftige Diskussionen mit der Verwaltung und Politik der Stadt Schwelm.
Daher sind alle Vereine aufgerufen, Ihre Meldungen bis zum Jahresende abzugeben. Zwingend gilt natürlich die Meldepflicht für die Vereine, die sich in jedem Fall am Förderprogramm beteiligen wollen.
Hier gibt es dazu auch das passende Melde-Formular
Erste Meldungen für die Teilnahme am Förderprogramm sind bereits eingegangen, können aber von uns noch nicht (abschließend) priorisert werden, da die Erhebung insgesamt noch nicht abgeschlossen ist.
Ebenso wurden bereits Wünsche zur städtischen (und somit nicht der vereinseigenen) Infrastruktur geäußert, wie z.B. eine Beachvolleyball-Anlage oder eine Stabhochsprunganlage.
Wichtig erscheint uns der Hinweis, dass eine Beratung auch nur erfolgen kann, wenn Meldungen oder Fragen eingehen. Selbst wenn der SSV das nicht alleine klären kann, sind wir aber gerne bereit, offene Fragen mit der Stadt oder dem KSB / LSB zu erörtern.
Einige Fragestellungen wurden auch bereits geklärt, insbesondere die Lokalität der vereinseigenen Immobilien war ein Diskussionspunkt. Da haben wir uns nach Rücksprache mit dem KSB und den benachbarten SSVen darauf verständigt, dass der SSV zuständig sein soll, indem sich die Liegenschaft befindet.
Beispiel: eine Renovierung einer vereinseigenen Segelbasis an einem See oder einer Talsperre in NRW wäre nicht beim SSV Schwelm sondern beim SSV der Belegenheitsgemeinde zu stellen.