Fristen

30. April 2017

Aufgrund der Richtlinien für die Sportförderung der Stadt Schwelm  erhalten die Schwelmer Sportvereine für jedes Mitglied, für das ein Beitrag an die Sporthilfe e.V. geleistet wird, einen Jahreszuschuss, und zwar für Mitglieder

  • bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 1,50 €     (Ziffer 2.1 der Richtlinien)
  • ab dem vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 0,25 €     (Ziffer 2.2 der Richtlinien)

Als Nachweis dient der Bestandserhebungsbogen der Sporthilfe für das jeweilige Jahr.

Anträge sind bis zum 30.04. für das laufende Jahr zu stellen.

 

 

31. Mai 2017

Sportvereine können ihren Antrag auf Förderung der Übungsarbeit direkt online im Förderportal des Landessportbundes NRW stellen. Dafür sind nur die Zugangsdaten erforderlich, die auch schon für die Online-Bestandserhebung verwendet werden. Hilfe bietet ein Anleitungsvideo. Die Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2017 möglich.